Reiner Allerdissen zum Runden Tisches „Paderborner Land 100% erneuerbar“
Mit einiger Verwunderung habe ich die Ausführungen des Runden Tisches „Paderborner Land 100% erneuerbar“ zum Thema Windenergieausbau im Kreis Paderborn und insbesondere Borchen zur Kenntnis genommen.
Ich hätte mir gewünscht, die Vertreter des Runden Tisches „Paderborner Land 100% erneuerbar“ hätten sich besser über die Windenergiepolitik der Gemeinde Borchen informiert.
Borchen ist nämlich in jeder Hinsicht Pionier und Vorbild in Sachen Windenergie im Kreis Paderborn. Borchen zählte zu den ersten Gemeinden im Landkreis Paderborn, in der Windenergieanlagen errichtet wurden. Hinzu kommt, dass Borchen mit Hilfe diesen Anlagen mehr Strom produziert, als es selber verbraucht. Damit hat Borchen wohl seinen Beitrag zum Ziel des Kreises geleistet, bis 2020 die Stromversorgung aus eigener Kraft sicherzustellen. Hier von Verhinderungspolitik zu sprechen, ist geradezu abenteuerlich.
Es trifft zu, dass in Borchen für Windenergieanlagen ein Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung vorgeschrieben ist und die Anlagen eine Höhe von 100 m nicht überschreiten dürfen. Ich vermag nicht zu erkennen, was daran falsch sein soll. Im Gegenteil: Genau solche Vorschriften fördern eine Akzeptanz gegenüber der Windenergieerzeugung in der Bevölkerung, die derzeit gerade hier im Kreisgebiet in großer Gefahr ist, auf die wir aber dringend angewiesen sind. Ich will gar nicht bestreiten, dass doppelt so hohe Anlagen mehr Ertrag bringen. Aber eben um den Preis, dass sie nicht nur als sehr massiv im Landschaftsbild empfunden werden, sondern auch nachts ohne Unterbrechung blinken.
Warum dann eigentlich nicht eine Höhenbegrenzung, wenn dies – so wie es in Borchen der Fall ist – trotzdem einen profitablen Betrieb ermöglicht? Warum eigentlich nicht einen Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, wenn die Flächen dies ermöglichen? In Borchen wurde dies ausgiebig bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Windenergieerzeugung geprüft.
Was ist uns eigentlich die Akzeptanz der Menschen wert? Diese Frage muss doch erlaubt sein, wenn
- 41 Anlagen auf dem Gemeindegebiet Borchens betrieben werden.
- in Borchen schon jetzt mehr Strom produziert wird, als in Borchen ver-braucht wird.
- diese Anlagen profitabel betrieben werden.
- ca. 3 Prozent der Borchener Fläche als Windvorrangflächen im Flächen-nutzungsplan ausgewiesen sind und auch schon mit Anlagen belegt sind.
Bei jeder anderen Industrieanlage achten wir mit Fug und Recht darauf, dass sie möglichst verträglich errichtet und betrieben wird. Es ist doch nicht zu viel verlangt, wenn wir dies für Windkraftanlagen auch gelten lassen wollen, denn die Auswirkun-gen können durchaus vergleichbar sein.
Die Menschen, das erfahre ich immer wieder, unterstützen die Energiewende, akzep-tieren Eingriffe in die Landschaft. Sie wollen aber mitgenommen und in ihren Interessen Berücksichtigung finden. Ich meine, sie haben ein Recht darauf.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Borchen ist schon durch Windenergie-Investoren beklagt worden. in diesem Verfahren hat er auch und gerade mit den Ab-ständen zur Wohnbebauung und der Höhenbegrenzung standgehalten. Diese Klage hat die Gemeinde Borchen gewonnen. Damit ist belegt, dass die Gemeinde Borchen in dieser Frage richtig handelt und keine Verhinderungspolitik betreibt.
Presseerklärung von Reiner Allerdissen vom 2.8.2013
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