Einwände von “Windkraft Tudorf” gegen die Salzkottener Windkraftpläne
Hallo Alfen,
ein herzliches Dankeschön an Hubert Halsband. Ich finde, er hat sich sehr intensiv informiert und daraus präzise Einwände gegen das Windflächengebiet „Fuchsberg“ formuliert. Jeder von uns kann diese Einwände gegenüber der Stadt Salzkotten geltend machen. Anbei die Einwände der Interessengemeinschaft „Windkraft Tudorf“ (Obern- und Niederntudorf) gegen das Gebiet „Oberntudorf“ (u. a. Gelände der Ziegelei), das uns in Alfen genauso betrifft. Wir in Alfen können diese Einwände auch zum großen Teil verwenden und an die Stadt Salzkotten schicken (Termin 08.07.13) – Siehe auch den Entwurf von Hubert Halsband.
Entwurf der Oberntudorfer vom 1.7.2013
Dies ist der Entwurf eines Einwands der Salkottener Windkraftpläne aus Oberntudorfer für die eine der drei geplanten FlächenAbsender
Bürgermeister
und Rat der Stadt Salzkotten
Marktstraße 8
33154 Salzkotten
• Einwände gegen die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten
• Darstellung von „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“
– Konzentrationszone 3.1. „Oberntudorf“ –
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.05. bis 08.07.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Salzkotten – Darstellung von „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ – möchte ich bezüglich der Konzentrationszone 3.1. „Oberntudorf“, nachfolgende Einwände aber auch Anregungen vorbringen:
1. Belange des Artenschutzes:
Die Belange des Artenschutzes sind im Rahmen des FNP in zweierlei Hinsicht aufzuarbeiten. Ersten im Sinne des BNatSchG §44 – hier steht der konkrete Schutz „planungsrelevanter Arten“ im Vordergrund. Eine Abwägung der Belange im Sinne der Bauleitplanung ist unter diesem Aspekt nicht möglich. Zweitens sind die Artenschutzbelange in Verbindung mit Belangen von Flora und Fauna jedoch durchaus abwägungsrelevant, da sie im Rahmen der Umweltprüfung – hier Belange des Naturhaushaltes, Arten- und Lebensgemeinschaften – in den Umweltbericht und damit in die Gesamtschau der Gesichtspunkte zum FNP einzufließen haben und auch entsprechend zu würdigen sind. In der vorliegenden Begründung zum FNP inklusive der erstellten Gutachten sind beide Gesichtspunkte erheblich defizitär, wenn überhaupt, aufgearbeitet. So konzentriert sich der Artenschutz nach BNatSchG § 44 lediglich auf die planungsrelevanten Arten der Avifauna. In Abstimmung mit den für den Artenschutz zuständigen Behörden wurde die Betrachtung und Prüfung der Tiergruppe „Fledermäuse“ nicht berücksichtigt und in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren verlagert. Nach Aussage des Gutachters, siehe S. 89 Gutachten 1, „liegen keinem kontaktiertem Ansprechpartner Informationen über Fledermäuse in Salzkotten vor“. Neben der allgemeinen Feststellung, dass man sich solch eine Aussage eines Gutachters genüsslich auf der Zunge zergehen lassen sollte (ich habe von nichts eine Ahnung, bewerte mal aber trotzdem!, bin ja ein Gutachter), schreit ein derartiges Nichtwissen geradezu nach einer der FNP-Planungsebene entsprechenden quantitativen wie auch semi-qualitativen Bestandsaufnahme. Im Übrigen jagen in Oberntudorf inner Orts wie außer Orts für Jeden ersichtlich und bekannt Sommertags Fledermäuse in reichlicher Anzahl.
Dass eine solche Bestandsaufnahme bzw. zumindest eine gutachterliche Annäherung an den Fledermausbestand im earbeitungsgebiet nicht gemacht wurde, stellt ein erhebliches planungsrelevantes Defizit dar.
Kenntnisse zum Fledermausbestand sind jedoch nicht nur rein artenschutzrechtlich von Bedeutung, sondern insbesondere auch als eine sachgerechte Grundlage für die Abwägung der Umweltbelange, die die Festsetzungen des FNP berühren. In diesem Punkt liegt, wie selbst dargelegt, schieres Nichtwissen vor. Eine sach- und fachgerechte Abwägung im Verfahren kann damit nicht vorgenommen werden. Eine Verschiebung der Problemlösung in das immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren ist nicht statthaft, da damit die Öffentlichkeit in ihrer Mehrheit ausgeschlossen wird. Die in der Begründung genannte „Verfahrensabstimmung“ mit den relevanten Behörden mag für die Artenschutzbetrachtung nach BNatSchG durchaus machbar sein, ist aber für das Bauleitplanverfahren präjudizierend und damit nicht statthaft. Ergänzend ist darauf zu verweisen, dass mit dem Aspekt „Fledermäuse“ nicht nur Umweltbelange berührt werden. Gerade für die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebes sind sehr wohl Grundinformationen über vorkommende Fledermauspopulationen bezüglich „Monitoring Auflagen, Abschaltzeiten, etc.“ relevant. Fazit: Es wird eine Erhebung der Fledermausvorkommen im Planbereich in quantitativer und qualitativer Art in entsprechender Tiefe der Planungsebene Flächennutzungsplan (Windkraft) gefordert.
Bezüglich der avifaunistischen Artenschutzprüfung und Einstellu ng der Belange in die Abwägung des FNP lässt sich Ähnliches darstellen. Anscheinend war der Gutachter derart auf den reinen Artenschutz fokussiert, so dass die Berücksichtigung der Avifauna als grundlegender Umweltbelang quasi ausfiel. Eine Betrachtung der allgemeinen avifaunistischen Situation im Plangebiet und damit eine Diskussionen der Auswirkungen der Windkraftanlagen auf die Avifauna als Wertbestandteil des Naturhaushaltes (Vergraulungseffekte, Rastverhalten, Brutvogelbestand vor Ort, etc.) fand nicht statt. Damit liegt ein weiterer erheblicher Abwägungsfehler vor.
Massivster Widerspruch erfordert selbstverständlich die Einschätzung des Gutachters, dass der Rotmilanhorst (natürlich damit auch die Vögel) im Abstand von ca. 400 m bedingt durch in einem temporär begrenzten Zeitfenster erfasstes Flugverhalten keine Auswirkungen auf das Plangebiet zeigt. Hinweis: siehe Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben vom 22.10.2010“, Punkt 3.1.
Fazit: Zum Schutz der Rotmilanpopulation / der Einzelvögel wird eine Verkleinerung der Windkonzentrationszone gefordert, so dass ein Mindestabstand vom erfassten Horst von 1.000 m eingehalten werden kann. Grundsätzlich sind die avifaunistischen Belange ausführlich als erheblicher Umweltbelang in die Abwägung einzustellen. Eine grundlegende Überarbeitung des Umweltberichtes ist erforderlich.
2. Windkraftkonzentrationszonen
Nach heutiger Rechtsprechung hat eine Gemeinde die Pflicht bei der Prüfung und Festlegung von Windkonzentrationszonen / -vorranggebieten, der Windkraftnutzung substantiell Raum im Gemeindegebiet zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde ist jedoch nicht verpflichtet, alle Flächenoptionen einer Windkraftnutzung im Plangebiet auszuschöpfen (siehe Windenergieerlass vom 11.07.2011, Punkt 4.3.1.). Dies heißt bezüglich der Konzentrationszone 3.1. Oberntudorf, dass die im ersten Suchschritt vorgenommene Qualifizierung des Gebietes als „bedingt geeignet“, sogar ohne der konkreten Kenntnisse zur avifaunistischen Situation vor Ort, durchaus für die Stadt Salzkotten Anlass sein kann, das Gebiet aus der Windzonenkulisse zu streichen. Durch die Ausweisung zweier (meines Wissens nach) unproblematischer Zonen in der Gemarkung Niederntudorf wird den Belangen der Windkraftnutzung substantiell Rechnung getragen. Nach den nunmehr vorliegenden Kenntnissen zur Rotmilansituation ist es umso verwunderlicher, dass aus einer bedingt tauglichen Fläche eine Windkraftkonzentrationszone wird. Eigentlich wäre ja der „knock out“ zu erwarten gewesen.
Fazit: Die Stadt Salzkotten wird aufgefordert, ihre planungsrechtliche Hoheit auszuschöpfen und damit rechtskonform die Zone 3.1. Oberntudorf als Windkraftkonzentrationszone auf Grundlage aller nunmehr vorliegenden Erkenntnisse aus dem Verfahren zu nehmen.
3. Vorbelastungen des Dorfgebietes Oberntudorf
In den gesamten der Öffentlichkeit zu Verfügung gestellten Unterlagen zur Änderung des FNP werden die vor Ort feststellbaren und konkret vorliegenden Vorbelastungen des Dorfes nicht oder nur sehr mangelhaft gewürdigt. Seien es die verkehrlichen Lärmbelastungen insbesondere durch den Autobahnzubringer, die Belastungen durch die Lage in der Einflugschneise des Flughafens Paderborn / Lippstadt, die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die bestehenden Windkraftanlagen in „Wewelsburg“ und „Böddeken“ und deren nächtliche Leuchtfeuer oder die zukünftig zu erwartenden zusätzlichen Beeinträchtigungen durch die Windkonzentrationszonen „Niederntudorf“; diese Belange wurden nicht erkennbar im Verfahren eingestellt und einer adäquaten Würdigung unterzogen. Gerade unter dem Gesichtspunkt dieser schon bestehenden Belastungen und dem Gesichtspunkt von Vermeidung und Vorsorge sollte die Dorflage Oberntudorf nicht weiter belastet und beeinträchtigt werden.
Fazit: Es liegt ein erheblicher Abwägungsfehler vor, da die Vorbelastungen des Dorfes keine Berücksichtigung fanden.
4. Berücksichtigung des Abwägungsaspektes Wirtschaftlichkeit / Effizienz
Ein weiteres Abwägungsdefizit liegt darin begründet, dass die Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz nicht berücksichtigt wurden bzw. nicht Eingang in das bauleitplanerische Abwägungsverfahren fanden.Bedingt durch Restriktionen des Flughafenbetriebes (Reduzierung der Anlagenhöhe), Restriktionen aus den Belangen des Artenschutzes (sommerliche Abstellzeiten) und aus Belangen, die erst im immissionsschutzrechtlichen Verfahren offenkundig werden (z.B. Schattenwurf, Lärmschutz, „erdrückende Wirkung“) ist davon auszugehen, dass die Windkraftkonzentrationszone Oberntudorf gegenüber den bestehenden technischen Möglichkeiten freundlich ausgedrückt „suboptimal“ ist. Allerdings liegen Kenntnisse zu einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder einer vergleichenden Energieeffizienzbetrachtung, die eigentlich im Verfahren für die Öffentlichkeit mit offen zu legen wären, nicht vor. In Verbindung mit obigen Punkt 2 liegt damit ein erhebliches Abwägungsdefizit vor.
Fazit: Die mit der Windkraftkonzentrationszone Oberntudorf verbundene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Effizienzbetrachtung ist zu erarbeiten und in die Abwägung mit einzustellen.
5. Untersuchungsraum / Berücksichtigung der Belange des Naturhaushaltes
Gemäß den Ausführungen im Gutachten 1, S. 81, zur Charakteristik und Bewertung der abwägungsrelevanten Fläche g wird ersichtlich, dass der Kreis Paderborn im Rahmen eines Fachbeitrages zum Gebiet auf die Bedeutung eines Feldgehölzes, innerhalb dessen sich ein Stillgewässer befindet, verzeichnet als geschützter Landschaftsbestandteil GB-4318-003 im Kataster des LANUV, hingewiesen hat und seine Funktion in Verbindung mit angrenzenden Grünlandflächen als Verbundbiotop mit besonderer Bedeutung VB-DT-4317-004 herausstellt. Weder im weiteren Verfahren der Flächenrecherche bzw. zur Findung der Windkraftkonzentrationszone, noch im weiteren Abwägungsverfahren zur Bestimmung der Konzentrationszone 3.1. Oberntudorf finden diese Belange Raum zu Diskussion bzw. Abwägung. Desgleichen findet der Bereich des Wewerschen Waldes (innerhalb 2.000 m Untersuchungskreis), der intensiv als Naherholungsbereich genutzt wird, keinen Eingang in die Diskussion geschweige denn in die Abwägung.
Fazit: Die Belange des Biotopverbundes, des geschützten Landschaftsbestandteiles und der Naherholung wurden weder angemessen ermittelt, noch in die Abwägung eingestellt. Dies ist unter Berücksichtigung der Gesamtthematik „Wechselwirkungen Naturhaushalt – Erholung – Umweltbelange – Artenschutz“ ein weiteres Abwägungsdefizit und entsprechend nachzuholen.
6. Bearbeitung der Eingriffsregelung
Der Änderungsentwurf des FNP befasst sich nicht mit der Thematik der Eingriffsregelung nach BauGB sondern schiebt die Regelungen dieser Belange in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren. Der FNP bietet durchaus die Möglichkeit und verlangt dies auch zumindest in den Grundzügen gemäß der Verfahrensebene, die Eingriffsregelung in Dimension und in Qualität vorzubereiten. Ein lapidares „Abschieben“ in die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsebene bedeutet eine faktische Ausgrenzung der allgemeinen Öffentlichkeit. Zumindest der Bürger vor Ort hat das Recht zu wissen, in welcher Dimension und in welcher potentieller Art und Weise, ggfs. zur ausgleichenden Gestaltung des Ortsbildes, die Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild ausgeglichen werden sollen.
Fazit: Die Eingriffsregelung ist entsprechend der Planebene FNP aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit im Verfahren transparent zu machen.
7. Auswirkungen des Luftverkehrs
In den Ausführungen zur Kompatibilität der Windkraftkonzentrationszone und des Luftverkehrs ist nur ersichtlich, dass mit Höhenbegrenzungen der Windkraftanlagen zu rechnen ist. Auch bei diesem Gesichtspunkt werden alle für die Öffentlichkeit relevanten Fakten und Problemlösungen in das immissionsschutzrechtliche Verfahren verlagert. Im Änderungsverfahren zum FNP sind alle erheblichen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte darzustellen. So sind erhebliche Gesichtspunkte für die Öffentlichkeit durchaus die Festlegung der Anlagenhöhe und die Frage, ob eine Sicherheitsbeleuchtung an die Windkraftanlagen angebracht werden muss oder nicht.
Fazit: Die Belange und Auswirkungen des Luftverkehrs auf die potentiellen Windkraftanlagen in der Konzentrationszone sind im vollen Umfang in das Verfahren einzustellen.
8. Kulturgüter
Es werden im Umweltbericht Aussagen zum Bodendenkmal „steinzeitlicher Siedlungsbereich“ vermisst.
9. Umweltbericht S. 18; Punkt 2.2.
Nach Aussage des Berichtes gibt es keine Fließ- oder Stillgewässer innerhalb der Änderungsbereiche. Dies ist falsch – siehe geschützter Landschaftsbestandteil GB-4318-003!!
10. Formulierung in der Begründung
S. 7 der Begründung zur 27. Änderung des FNP wird ausgeführt, dass „ diese potentiell geeigneten Vorrangflächen hinsichtlich ihrer möglichen Wertigkeit für Vögel und Fledermäuse als zwei Tiergruppen, die gegenüber Windkraftanlagen besondere Empfindlichkeit aufweisen, konkret überprüft wurden. Diese ist bezüglich der Fledermäuse eine Falschaussage!
11. Bebauungsplanverfahren
Unter Berücksichtigung der in den obigen Punkten angesprochenen Defizite, „Nichtlösungen“, Aufbereitungsnotwendigkeiten und Problemen wird vorgeschlagen, dass die Windkraftkonzentrationszone 3.1., Oberntudorf, zur abschließenden Klärung und gegenseitigen Abwägung aller Belange einem konkreten Bauleitplanverfahren zugeführt wird. Mit der Erstellung eines Bebauungsplanes zur Absicherung der Standorte von Windkraftanlagen im Gebiet nördlich von Oberntudorf wäre zudem gewährleistet, dass eine Öffentlichkeitbeteiligung weiterhin gewährleistet wird, wie dies im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht möglich ist.
Zusammenfassend und abschließend ist festzustellen, dass der Änderungsentwurf zur 27. Änderung des FNP`s der Stadt Salzkotten für den Bereich „Oberntudorf“ derartig massive Defizite aufweist, so dass er in der jetzigen Form nicht zu akzeptieren ist. Es wird deshalb eine vollkommene Neubearbeitung des Entwurfes gefordert, um damit auch die Möglichkeit zu eröffnen, die bisher fehlenden Grundlagenerhebungen nachziehen und in das Verfahren integrieren zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Manchmal muss man sich entscheiden:
Wer für die Energiewende ist muss auch für Windkrafträder sein. Vor allem in Gebieten, die sog. Windvorranggebiete sind. Und da gehört Borchen und das Umland nun mal dazu. Damit hat unsere Region auch die Chance, mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen als andere. Das muss aber auch so sein, weil es Regionen in Deutschland gibt, die diese Chance nicht haben. Und: Wer regionalen Strom verbraucht, benötigt keine riesigen Stromtrassen, die letztlich von uns allen bezahlt werden und die Taschen der Netzbetreiber füllen. Es ist schlicht nicht erforderlich, in der heutigen Zeit Strom über hunderte Kilometer von Nord nach Süd, von Post nach West zu leiten.
Es reicht auch nicht, wie von Borchener Politikern postuliert, dass man ja „schon 100 % Strom- versorgung in Borchen habe“ und sich so kritische Fragen vom Hals halten will. Wenn die Bergleute im Ruhrgebiet und anderswo in den 50er und 60er Jahren auch so gedacht hätten wären viele Öfen im Paderborner Land kalt geblieben. Wir sind im Borchen und insgesamt im Paderborner Land in der Lage, ein Mehrfaches an Strom zu produzieren wie vor Ort benötigt wird. Die Energiewende funktioniert nur, wenn solidarisch und nicht nach dem St.-Florians-Prinzip gehandelt wird. Und sie nicht nur als Wort im Munde geführt wird.
Wir werden uns auch davon verabschieden müssen, dass unsere Heimat nur aus Hügeln, Wald und Wiesen besteht. Die Aussage eines Alfeners: „Wenn ich aus dem Fenster sehe dann kann ich drei Kirchtürme sehen…“ wird zukünftig ergänzt werden durch „und 20 Windkraftanlagen“. So oder so. Wir sollten stolz darauf sein, dass Borchen und das Paderborner Land sich selbst und mit einem ordentlichen Teil auch noch andere Kommunen mit sauberem Strom versorgen kann.
Die Energiewende kann auch nicht funktionieren, wenn immer PS-stärkere Autos gekauft werden oder Energieeinsparung ein Fremdwort bleibt. Es geht auch nicht darum, lediglich Geld zu sparen oder zu verdienen sondern letztlich die Gefahr durch havarierende Atomkraftwerke auszuschließen. Hier können wir einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag leisten. Je größer er ist desto besser. Warum ist es z. B. heute noch nicht Pflicht jedes Dach mit einer Photovoltaikanlage auszustatten? Warum haben einzelne Mitbürger, die sich jetzt vehement gegen Windkraft in der Alfener Nachbarschaft einsetzen selbst keine Anlage auf dem Dach? Kommt da der Strom aus der Steckdose? Warum werden neue Baugebiete in Borchen nicht von vornherein nach der Sonneneinstrahlung ausgerichtet? Es braucht z. B. keine Gasleitungen mehr wenn Wohngebiete sich selbst mit Energie versorgen können. Das ist nicht Zukunftsmusik sondern muss Teil der Energiewende sein. Und ist anderswo längst Usus. Dauerhaft wird das sowieso kommen. Je eher wir daran mitwirken desto größer sind die Beteiligugsmöglichkeiten.
Ich bin also ausdrücklich Verfechter der Energiewende, will keinen Atomstrom. Wir haben Photovoltaik auf dem Dach, bewässern unseren Garten mit Regenwasser, beziehen Strom nur aus regenerativen Quellen und vermeiden Stromverbrauch da wo es geht. Weil wir überzeugt davon sind, dass es ohne Atom- und umweltschädliche Kohlekraftwerke geht.
Und ich will so viel Windkraft wie möglich. In Borchen, im Paderborner Land und anderswo. Neben einem ernst gemeinten Konzept zur Energieeinsparung, Nutzung von Sonnenenergie und anderen regenerativen Energiequellen. Ich unterstütze also grundsätzlich und ausdrücklich die Pläne der Stadt Salzkotten und würde den Borchener Politikern ähnlichen Mut wünschen. Man muss sich also entscheiden auf welcher Seite man steht: Energiewende ja, dann mit allen Konsequenzen. Umwelt- und naturverträglich. Oder wir lassen die Großkraftwerke mit all ihren Risiken und ihrer Umweltverschmutzung weiter laufen.
Manchmal muss man sich aber auch zwischen den Erneuerbaren und dem Tierschutz entscheiden: Können Windräder auch da stehen wo z. B. der Rotmilan brütet? Im Umfeld der Deponie Alte Schanze ist das wohl gut möglich. Gibt es doch dort seit Jahren 2 Milanhorste und WKAs. Es geht also nebeneinander. Der Ausschluss der Konzentrationsflächen im Bereich Deponie erscheint somit zweifelhaft. Der Ausschluss ist aus meiner Sicht abzulehnen.
Im Bereich Fuchsberg wird es ein höheres Kollisionsrisiko geben. War es doch vorher bei Null. Ob dies ausreicht um Konzentrationsflächen nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz dort auszuschließen muss der Einzelfall klären. Hier beziehe ich mich ausdrücklich auf die Einwendung des „Runder Tisch Kreis Paderborn 100 % erneuerbar“, Seite 4, Absatz 2 und 3. Klare Position: Im Zweifel für den Rotmilan. Der Fuchsberg könnte nach genauer Prüfung und Abwägung als Konzentrationsfläche ausscheiden.
Im Übrigen empfehle ich jedem das Lesen der Einwendung des o. a. runden Tisches. Sie ist auf meiner Homepage unter http://www.renardum.de/aktuelles zu finden.
Nachsatz: Unser Ortsvorsteher ist ja der Meinung, dass man Hasen und wahrscheinlich auch anderem Getier mehr Bedeutung beimisst als dem Menschen selbst. Lieber Konrad: Der Mensch ist für diese ganze Misere verantwortlich. Überall auf der Welt. Er hat dafür zu sorgen, dass auch den nachfolgenden Generationen eine gesunde und lebenswerte Umwelt erhalten wird. Oder, um im besten christlichen Sinne zu sprechen: Er hat die Schöpfung zu bewahren. Was das bedeutet, solltest gerade du als Ortsvorsteher und katholischer Kirchenvorstand wissen. Dann kann aus globalem Denken verantwortungsvolles lokales Handeln werden.
Borchen-Alfen, im Juli 2013
Reinhard Menne
Lieber Reinhard Menne, ja, man muß sich entscheiden
Deiner Argumentation fehlt der Unterbau – so wie dem aktuell eingeschlagenen Weg der Energiewende, trotz des richtigen Fernziels, die Orientierung fehlt. Der Weg sieht grün aus, ist aber meiner Meinung nach im jetzigen Abschnitt ein Irrweg. Wer wie Du unserem katholischen Ortsvorsteher gegenüber von Schöpfung im christlichen Sinne spricht, darf von der Dreieinigkeit der menschengemachten Götter nicht schweigen: Wachstum, Arbeitsplätze, Konkurrenzfähigkeit. Ökologisch war ( und sollte immer noch sein ) für mich die profane Formel für schöpfungsgemäß. In Anbetracht der heutigen Politik der Grünen, auf die ich gleich in ihren Anfängen große Hoffnungen gesetzt habe, sehe ich mich gezwungen, mich zu ent-täuschen. Unberührt davon bleibt es das große Verdienst der Grünen, die ökologische Frage gegen mächtige Widerstände in die Politik eingeführt zu haben und selbstverständlich ihr standhaftes und erfolgreiches Festhalten an ihrem „Atomkraft-Nein-Danke“.
Jede Zeit hat ihre Handlanger, die Grünen haben mehr als ihre Pflicht getan. Es ist vielleicht zu viel verlangt, wollte man von ihnen erwarten, noch einmal ein „Jahrhundertkapitel“ aufzuschlagen, das Kapitel mit der Überschrift: Wie lernen wir, uns so zu bescheiden oder uns einzurichten, daß die offensichtliche „Misere“, von der Du sprichst, nicht noch größer wird? Diese Frage betrifft natürlich jeden persönlich – und da wird es schwierig. Wir nehmen in Anbetracht unserer eigenen Lebensweise sowieso immer den Mund zu voll. Und trotzdem: Wir können und müssen sprechen über das, was wir wollen sollten. Die „neuen“ Grünen jedenfalls, die so argumentieren wie Du, tragen aus meiner Sicht dazu bei, den unmäßigen Hunger einer auf Wachstum und Wohlstand fixierten Gesellschaft mit Fütterung mäßigen zu wollen.
Natürlich müssen die erneuerbaren Energien (EE) sein, müssen sich durchsetzen. Wir wissen heute nicht, in welcher Form sie einmal einen maßgeblichen Anteil am Gesamtenergieverbrauch haben werden. Windräder und Solardächer können nicht die Lösung sein. Derzeitig tragen die Photovoltaik 1,1 % und die Windenergie 1,8 % zu unserem Gesamtenergieverbrauch bei ( nachzulesen Bundesumweltministerium, Zahlen für 2012 ). Insgesamt beträgt der Anteil der EE am Gesamtenergiebedarf 12,6 %. Darin enthalten sind allein 8,2 % Biomasse, die mit der Biogasgewinnung aus Raps und auch durch die Verbrennung von Mais und Weizen den weitaus größten Beitrag liefert. 18 % unserer Ackerflächen dienen nicht mehr der Erzeugung von Nahrungsmitteln. Muß man wirklich noch etwas sagen zum Subventionsirrsinn in Sachen Photovoltaik, zum höchst fraglichen sozialen Aspekt derselben? Plakativ: Geld vieler Wenigverdiener wird in die Taschen weniger gepumpt, und das bei höchst fragwürdigem ökologischem Effekt. Es hat mich einige Überwindung gekostet, beim Dachneubau vor zwei Jahren keine Photovoltaikanlage aufs Dach zu setzen.
Primärenergiebedarf (fossile Brennstoffe und Kernkraft) in Deutschland 2012: 2500 Mrd. kWh
Stromverbrauch (rd. 1/4 von 2500): 600 Mrd. kWh
( Es geht bei allen genannten Zahlen nur um die Größenordnungen, die komplexen Hintergründe der Zahlen ( Brutto-, Nettoenergie, Umwandlungs- und Transportverluste, Grundlastrelevanz usw.) müssen hier nicht erörtert werden.)
Man spricht von Energiewende – das ist nicht die Wahrheit, wenn damit ein schon nennenswertes Umschwenken auf grüne Energien gemeint ist. Als Abkehr vom Atomstrom ist der Begriff sogar noch eine Untertreibung. Die Sache ist vertrackt. Bezieht man den Anteil der Windenergie auf die Energieform Strom, so kommen nennenswerte Prozentsätze dabei heraus. 2012 waren es 7,4 %. Ehrlicherweise müssen wir aber die oben genannten 1,8 % zur Gesamtbeurteilung der Windkraft zu Grunde legen.
Die von den Medien, Politikern und Windinvestoren behauptete so große Bedeutung der Windkraft wird ganz, ganz klein, wenn wir uns die Zahlen in einem Bespiel veranschaulichen. Ein Übergewichtiger möchte endlich seine Pfunde loswerden. Also: 1,8 % seines entschieden ungesunden und zu umfangreichen Tagesbedarfs ersetzt er durch Müsli, Joghurt oder Obst. 1,8 % ist so viel wie 1/55. Hat er bisher 55 belegte Schnitten täglich gegessen, läßt er jetzt eine Schnitte weg und ißt statt dieser etwa einen Löffel Müsli – und spricht von seiner „Ernährungswende“. 55 Schnitten kann man nicht essen. Also sagen wir 3 x 6, das wären vielleicht eßbare 18 Schnitten. 1,8 % entsprächen jetzt dem Drittel einer Schnitte.
Hat der Übergewichtige einen Anfang gemacht? Für die Antwort mag jeder Leser dieser Zeilen selbst die richtigen Worte finden. Auch eine Verdopplung oder Verdreifachung der Windenergie wird nicht die Wende bringen. Eine andere Zahl, die zu denken gibt: Strom in der Menge von nahezu der Hälfte des Windstroms wurde 2012 für unseren Standby-Komfort gebraucht, 20 von 46 Mrd. kWh. Anfügen will ich noch ein anderes Bild: Die Windspargel werden unseren Energiehunger so wenig stillen, wie Nordic-Walking-Stöcke dünn machen. Eine Wende als Umstellung der Lebensweise ist das Thema.
Und dann wäre noch über den Preis zu sprechen, der für Müsli oder Joghurt zu zahlen ist. Dem Preis entsprechend, den wir für die Windenergie zu zahlen haben, müßte es ein ziemlich oder besser ein unziemlich hoher sein: 5 € ? 10€ ? Vielleicht hat der Übergewichtige eine Allergie gegen einen Inhaltsstoff im Müsli und kriegt Pickel. Pickel, die die Landschaft unserer Heimat jetzt kriegen soll. Hier wäre auch wieder vom unsozialen Aspekt der Subventionierung zu sprechen, ebenso von der großen Macht der Gelder, mit denen die Investoren und die Eigentümer der Windräderflächen rechnen können (verpachten sie ihr Land an Investoren, erhalten sie 25 Jahre lang um die 20000 € (zwanzigtausend) pro Jahr ), ein Lottogewinn; ebenso ist von den 5-8 % Zinsen zu sprechen, die jenseits aller Kassenangebote für Anteilsscheine gezahlt werden, und auch von den „Stillhaltegeldern“, die, wie in Wewelsburg, hier sind es 20000 € (zwanzigtausend) pro Jahr, die an die Vereine verteilt werden.
Daß Du in Deinen Ausführungen kein Wort über die verstehbaren Sorgen der Bürger verlierst, oder darüber, ob der Preis für die Windräder in Deutschland und hier bei uns doch verhandelbar sein muß, d.h. ob die Nebenwirkungen in einem menschen- und naturverträglicheren Rahmen gehalten werden könnten, als dies in den Planungen vorgesehen ist, das ist befremdlich. Kein Wort über Höhenbegrenzung oder größere Abstände zu Wohngebieten. In England beträgt der Abstand von Windrädern zu Wohngebieten 3 km! Deutschland ist dicht besiedelt. Schon vor vielen Jahren war bekannt, daß die Windenergie deshalb nur einen – soll ich sagen: kleinen, sehr kleinen, marginalen Beitrag zur Energieversorgung liefern kann? Ich sage: der Beitrag wird maßlos überschätzt. Wir müßten unser Land von Flensburg bis Berchtesgaden und von Aachen bis Görlitz im Abstand von etwa 7 km mit Windparks zu je 10 Rädern zupflastern, um ein Viertel unseres Stroms mit Windkraft zu erzeugen. Eine groteske Vorstellung. Ein Viertel des Stroms entspricht rd. einem Sechzehntel oder gut 6 % des Gesamtbedarfs an Energie.
Natürlich kann man nicht gegen die Windkraft sein. Man kann schließlich auch nicht gegen die Sonne sein. Unter bestimmten Voraussetzungen, an bestimmten Orten und ohne die als Anschub gedachte, in der Praxis aber verheerend wirkende Subventionierung ist die Nutzung von Windkraft denkbar. Ablehnen muß man nicht die Windkraft, sondern die von falschen Hoffnungen ausgehende, Landschaft, Natur und Mensch in nicht verantwortbarem Ausmaß beeinträchtigende Art und Weise der Nutzung.
Noch ein Wort zum Prinzip St. Florian: Verschon mein Haus, zünd andere an. Leider ist es so, daß Egoismus oft den Blick auf das Gemeinwohl verstellt. Leider aber wird der St. Florian oft auch ungerechtfertigt als Totschlagargument gebraucht. Bei dem für mich bei der Energiewende in Frage stehenden Gemeinwohl wäre zweierlei zu sagen. Einmal: viele wollen die Windräder nicht bedrängend dicht vor ihrer Haustür und wünschen dies auch keinem anderen. Und dazu: Für ein demokratisches Gemeinwesen ist es lebensnotwendig, daß die Bürger als die an ihrem Ort Betroffenen sich einer möglichen oder tatsächlichen, politisch gewollten Fehlentwicklung entgegenstellen. Wenn niemand mehr was merkt oder die, die was merken, sich nicht rühren, dann Gottseibeiuns – und bei unserer Demokratie. Oder: Jeder Main-stream braucht den Seitenwind.
Hallo Lieber Reinhard, hallo lieber Peter, hallo liebe Mitlesenden,
ich begrüße den äußerst kritischen Beitrag von Peter Frielingsdorf und kann diesem nur beipflichten.
Im Hinblick auf den ökologischen Grundgedanken möchte ich noch ein Detail hinzufügen.
Wir sollten uns doch nur einmal die Frage stellen, welcher primär Energiebedarf für die Herstellung, den Aufbau und die zukünftige Entsorgung von Windkraftanlagen erforderlich ist. Und auch hier kippt wieder der ökologische Grundansatz. Die CO² Bilanz ist erschreckend.
Ja ich bin für die Energiewende. Aber bitte mit Sinn und Verstand und unter Berücksichtigung von allen Beteiligten. Somit auch von Mensch, Tier und Natur.
Grüße aus dem Rotdornweg
Stefan Gerasch
Hallo Peter,
leider sagen dein Kommentar und der folgende mehr über euch als über meine Stellungnahme aus. Schade. Das Thema wird uns sicher weiter beschäftigen.
Gruß Reinhard
Hallo Peter,
unabhängig vom Bau der Windräder und der politischen Orientierung, sollten die Zahlen, die Du genannt hast, schon aktuell sein.
http://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen-pdf-dateien/studien-und-konzeptpapiere/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf
Dein Kommentar spiegelt Deine persönliche politische Meinung wieder. Darum geht es glaube ich aber nicht. Es geht glaube ich mehr darum, in wie weit wird die Lebensqualität der Mitbürger durch die Räder eingeschränkt. Und wenn dieses der Fall ist, sollten die Räder nicht gebaut werden. Wenn “Gegenwind” dazu dient Parteipolitik zu machen, dann fände ich das sehr schade.
Viele Grüße
….man, müsst ihr alle Zeit haben.
Ich hätte noch Gartenarbeit in Etteln anzubieten.
Bei Interesse 0172/2734847
Grüsse
Torsten VOGT