Der Salzkottener Rat zu den Windenergieanlagen

BESCHLUSS

Salzkotten, 30.01.2014

aus der Niederschrift der 27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten am 29.01.2014, im Sitzungssaal des Rathauses, Marktstraße 8

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

Zu TOP: 2 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

– Zwischenbericht

AV R. Kemper übergibt das Wort an FBL Bewermeier.

FBL Bewermeier beginnt seinen Zwischenbericht, indem er kurz erläutert, wie der bisherige Stand ist. Am 26.09.2013 wurde vom Rat die Resolution zum Ausbau der Windenergie im Konsens mit den Bürgern beschlossen. Die unbestimmten Rechtsbegriffe, wie zum Beispiel „substanzieller Raum“, bedürfen einer Erklärung. Der Landrat des Kreises Paderborn habe hierzu am 15.01.2014 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Der Vortrag von Herrn Dr. Maske konnte jedoch keine Klarheit verschaffen. Die Kommunen seien also weiterhin nicht in der Lage, einen rechtssi- cheren Flächennutzungsplan aufzustellen. Seiner Meinung nach war die Informationsveranstaltung nicht zielführend. Er appelliert, dass klare Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, an- sonsten könnte es zu Schadensersatzansprüchen kommen.

Er berichtet davon, dass der Landrat einen Vorschlag mit 1500 m Mindestabstand an die Ministe- rien geschickt habe. Bisher sei jedoch noch keine Antwort eingegangen.

Der FDP-Abgeordnete Marc Lürbke habe eine kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Auf die fünf Fragen wurde von dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz mit Schreiben vom 20.01.2014. geantwortet. Dieses Schreiben wird von FBL Be- wermeier kurz vorgestellt. Auf die Frage, welche Rechtsgrundlagen nach Ansicht der Landesregie- rung geändert werden müssten, um die Festlegung von pauschalen Mindestabständen für Wind- energieanlagen ermöglichen zu können, sei herausgestellt worden, dass alle Planungsträger auch aus Vorsorgegründen Abstände als sog. weiche Tabuzonen festlegen bzw. darstellen könnten, die über die zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA-Lärm und über die eine opti- sche Bedrängung auslösenden Abstände hinausgehen. Jede Kommune müsse aber der Wind- energie substanziellen Raum bieten. FBL Bewermeier gibt zu erkennen, dass die Verwaltungen mit dieser Antwort nicht „leben“ können. Die Fragen seien nicht eindeutig beantwortet worden. Er hoffe, dass die Überarbeitung des Windenergieerlasses, auf den in der Antwort des Landes hin- gewiesen werde, Abhilfe schaffe. Die Verwaltung fühle sich nicht ernst genommen; deswegen soll- te die Resolution weiter bestehen und die Forderung nach eindeutigen Vorgaben aufrechterhalten bleiben.

Im weiteren Planungsprozess entstehen durch den Entfall der Schutzabstände zu den Vogel- und Naturschutzgebieten neue Potentialflächen und es müssten Gespräche mit der Unteren und Obe- ren Landschaftsbehörde geführt werden. Auf die Beantragung der Entlassung aus dem Land- schaftsschutzgebiet habe die Bezirksregierung Detmold mit Datum vom 28.11.2013 geantwortet. Die angeforderte Stellungnahme der Flugsicherung stehe derzeit noch aus. Diese sei abzuwarten, da sie sehr wichtig sei. Erst danach könne entschieden werden, wie genügend „substanzieller Raum“ geschaffen werden kann und erst dann könne ein neues Verfahren durchgeführt werden. Ebenso sollte die Überarbeitung des Windenergieerlasses abgewartet werden. FBL Bewermeier empfiehlt, über die Beschlussempfehlung abzustimmen.

AM Stracke gibt bekannt, dass die CDU-Fraktion die Zielvorstellung mit 1000 m Mindestabstand habe, jedoch könne erst weiter agiert werden, wenn die unbestimmten Rechtsbegriffe erläutert seien und die Landesregierung sich klar geäußert habe. Sie erhebt die Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage zum Antrag.

AM Sonntag findet es toll, dass die CDU-Fraktion sich für einen Abstand von 1000 m ausspreche. Jedoch sollten die Positionen verbindlicher werden. Es sei enttäuschend, dass die Kommunen derzeit von der Landesregierung alleine gelassen werden. Der Vortrag von Herrn Dr. Maske sei sehr gut gewesen. Er habe es so aufgefasst, dass aber auch in der Substanzialität Spielräume vorhanden seien. Es sei ihm wichtig, dass an dem Gutachten weitergearbeitet werde, verständli- cherweise aber noch nicht der nächste Verfahrensschritt eingeleitet werde. Er fordert die Fraktio- nen auf, weiter in der Öffentlichkeit darüber zu diskutieren, verlangt aber auch eine bessere Infor- mation für die Fraktionen. Er habe deswegen Akteneinsicht gefordert.

AM Stracke betont, dass eine Interessenabwägung vorgenommen werden müsse. Die vorgeschla- genen 1000 m Abstand könnten als Interesse „verankert“ werden. Es sei derzeit einfach zu unge- wiss, um einen Flächennutzungsplan rechtssicher auf den Weg zu bringen, denn es müsse die Rechtslage beachtet werden.

AM Birkelbach bittet FBL Bewermeier noch einmal, die Antwort des Landtages einzublenden. Sie wiederholt aus der Beantwortung der ersten Frage, dass „keine Rechtsgrundlagen geändert wer- den müssen.“ Deshalb sei sie der Auffassung, es könne nun weiter über die weichen Kriterien ge- sprochen werden. Es könnte weitergemacht werden und das sollte es auch, denn schließlich war- ten die Anwohner darauf, dass es weitergehe. Sie merkt außerdem an, dass die Fraktionen die Karte von den Gebieten bisher nicht erhalten haben.

AM Sonntag möchte sein Lob an die CDU revidieren; sie zeige keine Verbindlichkeit. Er fordert ganz klar zum Weitermachen auf. Herr Dr. Maske habe in seinem Vortrag Möglichkeiten und Spiel- räume genannt. Er bezieht sich auf die Anmerkung von AM Birkelbach, die Ankündigung sei ein- deutig, dass keine Regelung kommen werde. Die 1000 m seien als Abstand möglich. Die weichen Kriterien müssten strukturiert werden. Weiterhin fordert er die Fraktionen auf, mehr Verbindlichkeit in deren Äußerungen zu bringen.

FBL Bewermeier betont, dass die Landesregierung noch daran arbeite. Er empfiehlt, auf die Klar- stellung zu warten.

AM Keuper macht deutlich, dass keiner die „Hände in den Schoss“ legen wolle. Der Wille, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, sei vorhanden, jedoch sollte dies so rechtssicher wie möglich passieren. Derzeit seien die Grundlagen einfach zu unklar. Die unbestimmten Rechtsbegriffe müssten definiert werden; erst dann könne ein möglichst rechtssicherer Plan aufgestellt werden. Sie fordert, den überarbeiteten Windenergieerlass und auch die Stellungnahme der Flugsicherung abzuwarten, um dann mit „vernünftigen“ Vorgaben weiter arbeiten zu können. Derzeit seien diese jedoch noch ein „dicker Wackelpudding“.

AV R. Kemper ärgert es, dass die Kommunen derzeit von der Landesregierung „veräppelt“ wer- den. Das zeige, dass sie selbst nicht in der Lage sei, das „heiße Eisen“ in die Hand zu nehmen.

TA Schröder ergreift das Wort und fragt, warum sich die Stadt mit der unbefriedigenden Antwort der Landesregierung zufrieden geben sollte. Durch die Resolution habe der Rat der Stadt Salzkot- ten genaue Vorgaben gefordert. Wenn die Länderöffnungsklausel in das BauGB aufgenommen worden sei, so könne das Land Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung als hartes Kriterium werten; und diese sollten auch eingefordert werden. Die Beschlussempfehlung sei daher weiterhin notwendig. Zum Verfahren teilt er mit, dass der Gutachter weiter an dem Standort- konzept arbeite. Auch die Belange der Flugsicherheit seien zu berücksichtigen. Die Stellungnah- men der zuständigen Behörden müssen aber verbindlich gemacht werden. Wenn derzeit ohne diese Stellungnahmen von einem gewissen Abstand zur Wohnbebauung ausgegangen werde, dann könnte es passieren, dass der Windkraft kein substanzieller Raum gegeben werde und das gesamte Verfahren „kippen“ würde. Dann gebe es keine Steuerungsmöglichkeiten mehr und die Windenergieanlagen können noch näher an die Bebauung heranrücken. Es sei insgesamt ein komplizierter Abwägungs-Prozess, aber hierzu seien die Stellungnahmen unbedingt abzuwarten.

AM Birkelbach ist klar, dass der Flächennutzungsplan noch nicht beschlossen werden könne, je- doch sei es möglich, bereits jetzt über die weichen Kriterien zu diskutieren. Dies sollte auch in der nächsten Sitzung weiter beraten werden.

TA Schröder fordert, die Stellungnahmen abzuwarten. Die Flugsicherung wird von mehreren Kommunen um eine Stellungnahme gebeten, somit werde eine längere Bearbeitungszeit benötigt. Es könne nichts erzwungen werden.

AM Birkelbach möchte wissen, was passiere, wenn ein entsprechender Bauantrag gestellt werde und wer hierfür dann die Schuld tragen würde.

FBL Bewermeier erklärt, dass solch ein Antrag für ein Jahr zurückgestellt werden könnte und in begründeten Ausnahmefällen sogar um ein weiteres Jahr. Dies sei dann als begründeter Ausnah- mefall zu werten. Er nennt die Gemeinden und Institutionen, die der Resolution des Rates der Stadt Salzkotten beigetreten seien bzw. ihre Zustimmung und Unterstützung erteilt haben. Es sei eine breite Masse, die Klarheit haben wolle.

AM Sonntag äußert, dass bereits Rückmeldungen der Flugsicherung zu zwei Gebieten vorliegen würden in Bezug auf Höhenbegrenzungen. Es müssten Massstäbe überlegt werden. Er möchte wissen, was mit der militärischen Anlage sei.

AM Herzog merkt an, dass die regenerativen Energien von allen gewollt sind, jedoch scheinen bei der Umsetzung Schwierigkeiten aufzutauchen. In die Resolution solle jedoch seiner Meinung nach nicht so viel Hoffnung gelegt werden. Er warnt die CDU-Fraktion davor, Zahlen festzuschreiben. Auch sie solle abwarten. Außerdem müsse die Lärmproblematik beachtet werden. Er stellt die Frage in den Raum, ob es gut sei, derzeit weiter zu arbeiten. Es müsse der Aufwand der Verwal- tung berücksichtigt werden.

TA Schröder teilt mit, dass es seitens des Militärs keine Probleme gebe.

AM Spranke betont, dass TA Schröder alles noch einmal „auf den Punkt“ gebracht habe. Das Wichtigste sei eindeutig, Rechtssicherheit zu erhalten. Die Überarbeitung sollte abgewartet wer- den. Er warnt davor, „die Sau durchs Dorf zu jagen, die Wahlkampf heißt“.

AM Krause schließt sich AM Spranke an. Seiner Meinung nach sage die Beschlussempfehlung alles aus.

Nachdem keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen vorliegen, lässt AV R. Kemper über die Beschlussempfehlung wie folgt abstimmen:

Vor dem Hintergrund der vielen laufenden Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren und der zahlreichen Verwaltungsgerichtsprozesse fordert die Stadt Salzkotten – auch unter Berücksichtigung der vom Rat der Stadt Salz- kotten beschlossenen Resolution zum Thema Windenergie – das Land NRW auf, bereits heute zu erklären, dass es von der vorgesehenen Länderöffnungsklausel für den § 35 des Baugesetzbuches Gebrauch machen wird, sobald die gesetzli- che Regelung rechtsverbindlich ist und dann Mindestabstände von Windener- gieanlagen zur Wohnbebauung festlegen wird.

Weiterhin wird das Land NRW zur Steigerung der Rechtssicherheit bei der ge- meindlichen Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgefordert, feste „Mindestabstände zur Wohnbebau- ung“ – wie im Koalitionsvertrag angegeben – als ‘Harte Tabukriterien‘ gesetzlich

festzusetzen und nicht nur einen höhenbezogenen Mindestabstand, wie dies im Gesetzesantrag zur Ergänzung des Baugesetzbuchs der Freistaaten Bayern und Sachsen angegeben ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: 2
Enthaltungen: 3

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