Bauausschuss am Donnerstag, 19.09.2013

Auszug aus der Einladung der Stadt Salzkotten:

 

Am Donnerstag, 19.09.2013, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktstraße 8, die 25. Sitzung (VIII. Wahlperiode) des Bau- und Planungsausschusses des Rates der Stadt Salzkotten statt.

 

T A G E S O R D N U N G

 

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

TOP: 2

27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

– Zwischenbericht

Sachverhalt:

Die Stadt Salzkotten beabsichtigt, die Steuerung der künftigen Nutzung der Windenergie im Stadtgebiet neu zu ordnen, um eine den aktuellen Tendenzen der Windenergienutzung und der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung entsprechende räumliche Steuerung der Windenergieanlagen (WEA) zu erreichen. Hierzu hat die Stadt unter Beteiligung der „WWK Partnerschaft für Umweltplanung“ und der „Biologischen Station Kreis Paderborn – Senne“ ein Standortkonzept für Windenergieanlagen als Grundlage für die vorgesehene FNP-Änderung zur Darstellung von Konzentrationszonen für WEA erarbeitet.

Die nach der Fertigstellung des Standortkonzeptes ergangene Rechtsprechung weicht jedoch deutlich von den bisher von den Gerichten formulierten Anforderungen an die methodische Vorgehensweise ab. Während bislang anerkannt wurde, dass der Planungsträger im „ersten Schritt seiner Untersuchung zunächst relativ große Pufferzonen um bestimmte Nutzungen herum zugrunde legte (Urteil des BVerwG vom 24.01.2008, Az. 4 CN 207), so ist auf Grund des während der frühzeitigen Bürger-/TÖB-Beteiligung (28.05.2013 bis 08.07.2013) ergangenen Urteils des OVG Münster vom 01.07.2013 (Az. 2 D 46/12) eine Reihenfolge zwingend vorgegeben, nach der im ersten Schritt nur ‘harte Tabuzonen‘ zur Anwendung kommen dürfen. Pufferzonen um verschiedene Flächen gehören demnach jedoch zu den ‘weichen Tabuzonen‘, die erst im zweiten Schritt der Vorgehensweise herangezogen werden dürfen. Weitere Abwägungskriterien, die als Einzelfallaspekte zum Tragen kommen sollen, sind im dritten Schritt des Konzeptes heranzuziehen. Und schließlich ist im vierten Schritt zu prüfen, ob mit den zur Ausweisung vorgesehenen Flächen der Windenergie im betrachteten Kommunalgebiet in substantieller Weise Raum gelassen wird.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ergibt sich für die Stadt Salzkotten die Notwendigkeit, das für die geplante FNP-Änderung zur Darstellung von WEA-Konzentrationszonen benötigte gesamträumliche Konzept auf den Stand dieser aktuellen Rechtsprechung anpassen zu müssen, insbesondere für die geforderte eindeutige Unterscheidung der ‘harten‘ und ‘weichen‘ Tabu-Kriterien auf Grundlage des OVG-Urteils. Die rechtliche Bewertung sowie die Prüfung, welche Änderungen dies bedeutet, laufen zurzeit. Ein Ergänzungsauftrag an das Büro „WWK Partnerschaft für Umweltplanung“ in Warendorf für die Überarbeitung wurde bereits vergeben. Diese wird voraussichtlich etwa 2 Monate in Anspruch nehmen.

Die Ergebnisse sind dann im Bau- und Planungsausschuss und im Rat der Stadt Salzkotten zu erörtern und es ist zu entscheiden, ob ggfls. eine erneute frühzeitige Beteiligung erforderlich ist. Sollte dies der Fall sein, werden die bisherigen Eingaben zusammen mit den erneuten Stellungnahmen zu bewerten sein. Im Rahmen der durchgeführten frühzeitigen Bürger-/TÖB-Beteiligung sind 14 Eingaben der Träger öffentlicher Belange sowie eine Vielzahl von Bürgereingaben, davon mittels Unterschriftenlisten aus Obern- und Niederntudorf 414 bzw. 595 und aus Borchen-Alfen 683.

Beschlussempfehlung:

Zur Kenntnisnahme.

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