Auszug aus der Einladung der Stadt Salzkotten

Bauausschuss am Mittwoch, 29.01.2014

 

Auszug aus der Einladung der Stadt Salzkotten

 

Am Mittwoch, 29.01.2014, findet um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Marktstraße 8,
die 27. Sitzung (VIII. Wahlperiode) des Bau- und Planungsausschusses 
des Rates der Stadt Salzkotten statt.

T A G E S O R D N U N G

 

A) ÖFFENTLICHE SITZUNG

 

TOP 2

 

27. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen)

 

– Zwischenbericht

 

Sachverhalt:

 

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode wurde unter Punkt 1.4. ‘Die Energiewende zum Erfolg führen‘ / ‘Ausbau der erneuerbaren Energien‘ speziell zum Thema ‘Wind an Land‘ folgende Aussage getroffen: „Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.“

Wenn § 35 BauGB geändert wird, dann hat das Land NRW die Möglichkeit, eigene Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung vorzugeben. Hier kann die Landesregierung dann zeigen, dass sie die Bedenken der Bevölkerung mit den Belangen der Energiewende in Einklang bringt, um den Ausbau der Windenergie im Konsens mit den Bürgern der Städte und Gemeinden zu betreiben. Zudem könnte den Kommunen ein Hilfsmittel zur Steigerung der Rechtssicherheit ihrer Flächennutzungspläne an die Hand gegeben werden. Der Windenergieerlass war dies im Hinblick auf das ergangene Bürener Urteil des OVG Münster ja bekanntlich nicht. Er wird auch z. Z. vom Land überarbeitet.

Hierdurch können sich auch Änderungen für das Salzkottener Flächennutzungsplanverfahren zur Überarbeitung der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ergeben. Sollte das Land Nordrhein-Westfalen von der Möglichkeit Gebrauch machen, könnten sich harte Kriterien für Abstände zur Wohnbebauung ergeben. Dies hätte bedeutende Auswirkungen auf die Planungen im Rahmen der Neudarstellung von Konzentrationszonen. Daher sollte die Stadt Salzkotten das Land auffordern, von der Regelung Gebrauch zu machen.

Daneben arbeitet der von der Stadt beauftragte Gutachter weiter an der Überarbeitung seines Gutachtens. Da noch nicht alle Sachverhalte abschließend geklärt sind, wird die Bearbeitung noch Zeit in Anspruch nehmen.

Beschlussempfehlung:

Vor dem Hintergrund der vielen laufenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und der zahlreichen Verwaltungsgerichtsprozesse fordert die Stadt Salzkotten – auch unter Berücksichtigung der vom Rat der Stadt Salzkotten beschlossenen Resolution zum Thema Windenergie – das Land NRW auf, bereits heute zu erklären, dass es von der vorgesehenen Länderöffnungsklausel für den § 35 des Baugesetzbuches Gebrauch machen wird, sobald die gesetzliche Regelung rechtsverbindlich ist und dann Mindestabstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung festlegen wird. 

Weiterhin wird das Land NRW zur Steigerung der Rechtssicherheit bei der gemeindlichen Flächennutzungsplanung zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen aufgefordert, feste „Mindestabstände zur Wohnbebauung“ – wie im Koalitionsvertrag angegeben – als ‘Harte Tabukriterien‘ gesetzlich festzusetzen und nicht nur einen höhenbezogenen Mindestabstand, wie dies im Gesetzesantrag zur Ergänzung des Baugesetzbuchs der Freistaaten Bayern und Sachsen angegeben ist.

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